Schwerpunktpraxis für Chirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie
Schwerpunktpraxis für Chirurgiesowie Orthopädie und Unfallchirurgie 

Unfallarzt ( D-Arzt)

  • D-ärztliche Behandlung von Arbeits-, Wege-, Schul- und Kindergartenunfällen
  • Fachbezogene digitale Röntgendiagnostik
  • Diagnostik und Behandlung von Unfallverletzungen (Frakturversorgung: konservativ und operativ)

 

Arbeits- und Wegeunfälle

 

Bei den Arbeits- und Wegeunfälle (D-Fälle, Durchgangsarztverfahren) sind häufig  Vertragsärzte die erste Anlaufstelle. Deshalb ist es unerlässlich zu wissen, welche Ärzte die medizinische Versorgung der Verletzten durchführen und wer der Kostenträger dieser Verletzungen ist, da die medizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Für die Kosten der anerkannten Arbeits- und Wegeunfälle kommen die gesetzlichen Unfallversicherungen auf.

 

 

Vertragsarzt oder Durchgangsarzt – wer macht was?

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen Patienten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall behandeln. Sie übernehmen in der Regel die erste ärztliche Versorgung (Erstversorgung) und bei leichteren und unkomlizierten Verletzungen die weitere allgemeine Heilbehandlung, sofern der Durchgangsarzt diese veranlasst.

 

Die Koordination erfolgt durch die Durchgangsärzte. Sie entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim behandelnden Arzt durchgeführt werden soll oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Letztere führen in der Regel die D-Ärzte durch. In Fällen der allgemeinen Heilbehandlung überwachen Durchgangsärzte den Heilungsverlauf durch Nachschau.

 

Durchgangsärzte werden von den Landesverbänden der DGUV durch die entsprechenden persönlichen Qualifikationen und räumlichen Voraussetzungen beteiligt. D-Ärzte müssen neben der fachlichen Qualifikationen auch spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.

 

Versorgung durch den Vertragsarzt

Sollte die Erstbehandlung kurz nach dem Unfall durch einen Vertragsarzt erfolgt sein, der nicht Durchgangsarzt ist, so muss er den Unfallverletzten unbedingt dem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorstellen, wenn:

  • der Patient über den Tag des Unfalls arbeitsunfähig ist und/oder
  • die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich länger als eine Woche beträgt und/oder
  • der Patient bestimmte Heil- und Hilfsmittel benötigt.

 

Bei einer isolierten Augen-, oder HNO-Verletzung soll die Überweisung direkt zum Augen- oder HNO-Arzt erfolgen.

 

Beispiele für D-Fälle sind:

Unfälle und Verletzungen, die direkt auf der Arbeit entstanden bzw. verursacht worden sind.

Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit/Schule oder auf dem direkten Heimweg

Schul- und Kindergartenunfällen gehören ebenfalls zu D-Fällen.

Als Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bin ich zur Durchführung des D-Arztverfahrens befähigt. Unsere Praxis ist befähigt, die Betreuung/Behandlung von von Arbeits- und Wegeunfälle durchzuführen.

Erstverrsorgung von Arbeits- und Wegeunfälle erfolgt jederzeit ohne vorherige Terminabsprache

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Öffnungszeiten (Montag - Freitag) 08:00-12:00 Uhr und von14:00-18:00 Uhr © Dr. med. N. Wardak